Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 21.10.2010 wichtige Beschlüsse zur PET(/CT)-Diagnostik bei der Indikation maligne Lymphome gefällt. Die Beschlüsse treten erst in ca. 3 Monaten nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, sofern das Bundesgesundheitsministerium den Beschlüssen nicht widerspricht.
Zum Tenor der Beschlüsse:
1. PET (gleiches gilt nachfolgend immer auch für PET/CT) wird im vertragsärztlichen Bereich zur Diagnostik bestimmter maligner Lymphome GKV-Leistung, d.h. PET wird von den Gesetzlichen Kassen bezahlt, wenn die Bedingungen des G-BA erfüllt sind.
2. PET bleibt im stationären Bereich GKV-Leistung, allerdings mit Einschränkungen
3. Für den stationären Bereich hat der G-BA zusätzlich einen Katalog qualitätssichernder Maßnahmen vereinbar.
Zu allen drei Beschlüssen finden Sie umfassende Dokumentationen in der Anlage. Dies ist zum einen der Beschlusstext, dann die Tragenden Gründe (worin der G-BA erläutert, warum er zu diesem Beschluss gekommen ist) und letztlich ein Kompendium, was in das Beratungsverfahren eingeflossen ist. Wir empfehlen Ihnen dringend, den für Ihren Tätigkeitsbereich geltenen Beschlusstext und die Tragenden Gründe sorgfältig zu lesen.
Zum besseren Verständnis fügen wir Ihnen auch die Presseerklärung des G-BA bei, die einen ersten Überblick über die Inhalte der Beschlüsse gibt.
Wie gewohnt werden wir Ihnen zu diesem Thema die notwendigen Zusammenfassungen und Empfehlungen zur Umsetzung der Beschlüsse des G-BA zur Verfügung stellen.
Für Ihre Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Manfred Gaillard. (mg)